Muschelblume und zwei Gambusen verboten

Muschelblume und zwei Gambusen verboten

Foto: W. Bulach / CC BY-SA 4.0

 

Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung wurde durch die EU erweitert. Von einem zukünftigen Haltungsverbot sind viele Arten betroffen, so neben dem Östlichen Moskitofisch (Gambusia holbrooki) und dem Koboldfisch (G. affinis) auch der Krebs Faxonius rusticus und die sehr beliebte Wasserpflanze Pistia stratiotes, bekannt als Muschelblume (Bild).

Auch der Krallenfrosch Xenopus laevis gehört dazu, soll aber Ausnahmegenehmigungen für die Forschung erhalten. Mit den Haltungs- und Handelsverboten will die EU invasive Arten bekämpfen, die sich unkontrolliert ausbreiten und viel Schaden anrichten.


EU-Verordnung: https://kurzelinks.de/EU2016-1141